ABG`s und Veranstaltungsbedingungen
Auch wir benötigen zu unseren Flohmarktveranstaltungen gewisse Regeln und Pflichten in Form unserer AGB`S und Veranstaltungsbedingungen. Diese bitten wir wie folgt zu beachten:
Zahlungen / Reservierung Standplätze / Kinderkonditionen
Bei Neuwarenhänder-/innen wird eine Vorkassenpauschale in Höhe von 100,00 Euro erhoben, die bei Einfahrt auf das Gelände in BAR zu entrichten ist. Die Vorkassenpauschale wird beim kassieren der Standgebühr mit der tatsächlich anfallenden Meteranzahl des Standes verrechnet. Wird die Vorkassengebühr nicht entrichtet, so wird die Einfahrt und die Teilnahme an unserem Flohmarkt untersagt.
Standauf- & Abbau
2.0
Der Standaufbau beginnt am Veranstaltungstag mit der Schranken-/ Toröffnung um 06:00 Uhr. Der Standabbau oder dessen Schließung dürfen erst nach Veranstaltungsende ab 15.30 Uhr beginnen. Früherer Abbau kann nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen. Bitte am Veranstaltungstag anfragen.
2.1
Ab 2022 erheben wir in der Tiefgarage 3,00 € Standgebühr für einen PKW.
Ausschluß Veranstaltung / Verhalten Standbetreiber-/ innen / Müllentsorgung / Hunde
3.
Jede-/r Standbetreiber-/ in ist verpflichtet, seinen Stand nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
3.1
In besonderen Fällen erheben wir eine Müllkaution in Höhe von 5,00 €, die vor Aufbau des Standes zu entrichten ist. Die Kaution wird ab 15.30 Uhr bei Abnahme ihres sauberen Standplatzes zurückerstattet. Damit ist jeder Standbetreiber-/ in verpflichtet, seinen entstandenen Müll selbst zu entsorgen.
3.2
Müll ist grundsätzlich mitzunehmen. Es ist nicht gestattet Müll oder Waren Ihres Standbetriebes auf dem Gelände zu entsorgen oder zu belassen. Sollte seitens eines/einer Standbetreiber-/ in nach oder während der Veranstaltung eine illegale Müllentsorgung von unserem Sicherheitspersonal (in Zivil auf dem Gelände unterwegs) festgestellt werden, werden wir dieses zur Anzeige bringen und ggf. dem Standbetreiber-/ in die Teilnahme von weiteren Veranstaltungen untersagen. Weiterhin stellen wir die Kosten für eine Fremdentsorgung des Mülls dem Standbetreiber-/ in in Rechnung.
3.3
Offenes Feuer ist strengstens untersagt. NS-Waren, Waffen/Schusswaffen, pornografisches Material, sowie lebende Tiere sind von der Veranstaltung/ Verkauf absolut ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse siehe unter: „Mitmachen“.
Der Lebensmittelverkauf erfordert eine erforderliche Genehmigung.
3.4
Hunde von Standbetreiber-/ in sind auf dem Gelände des Kauf Park an der Leine zu führen und auf dem Standplatz festzumachen. Die Hunde-Toilette ist außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu verrichten und zu entsorgen.
Haftung Standbetreiber-/ innen
4.
Jede-/r Standbetreiber-/in haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Ausstellungsbedingungen und die Öffnungszeiten zu verändern. Der Standbetreiber-/ in hat in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. Gerichtsstand für beide Parteien ist Göttingen. Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins der Veranstaltung bestehen keine Regressansprüche gegen den Veranstalter, Standgebühren werden jedoch in voller Höhe und ohne Abzug von Kosten erstattet.
Rechtsverbindlichkeit
5.
Mit Anmeldung und/ oder mit dem Beginn des Aufbaus eines Standes gelten diese Veranstaltungsbedingungen als anerkannt. Standbetreiber-/ innen, die den Anweisungen des Veranstalters zuwiderhandeln, müssen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung rechnen. Die Standgebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
5.1
Der Abdruck dieser Veranstaltungsbedingungen– auch auszugsweise – ist untersagt.
5.2
Die Veranstaltungsordnung kann jederzeit bei unseren Mitarbeitenden eingesehen werden und hängt am Kaffee- und Getränkestand aus.
5.3
Der-/ die Standbetreiber-/ in verpflichtet sich vor Einfahrt auf das Gelände/ vor Aufbau des Standes von diesen AGB`s und den Veranstaltungsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben und den AGB`S und Veranstaltungsbedingugen Folge zu leisten.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters (Amts-/ Landgericht Göttingen) zuständig.
Göttingen im Frühjahr 2022